Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BJM Reifenservice Bartosz Jan Makowski
Bachstraße 13
32351 Stemwede
E-Mail: info@bjm-service.de
Telefon: +491520 2393510
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge, Reparaturen, Verkäufe und Dienstleistungen des BJM Reifenservice gegenüber Privat- und Geschäftskunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt oder die Werkstattleistungen ausdrücklich oder stillschweigend in Auftrag gibt. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Zahlung erfolgt sofort nach Rechnungsstellung oder bei Abholung, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
Der Reifenservice ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.
4. Angebote und Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Mehrkosten bis zu 10 % des Kostenvoranschlags gelten als genehmigt, sofern keine vorherige Rücksprache erfolgt.
5. Termine / Nichtwahrnehmung
Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Lieferprobleme verlängern die Fristen angemessen. Teilleistungen sind zulässig.
Sollte ein Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist der BJM Reifenservice spätestens 24 Stunden vor dem Termin darüber zu informieren.
Erfolgt keine oder eine verspätete Absage und entsteht dadurch ein nachweisbarer Ausfall, kann eine Ausfallpauschale von 25 € berechnet werden.
Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten.
Bei wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen kann der Reifenservice zukünftige Termine nur noch gegen Vorauszahlung oder Anzahlung vergeben.
6. Nichtabnahme oder Stornierung bestellter Reifen
Reifen, die auf ausdrücklichen Kundenwunsch bestellt wurden, gelten als Sonderbestellung.
Erfolgt nach der Bestellung eine Stornierung durch den Kunden oder werden die Reifen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Lieferbereitschaft abgeholt, ist der Reifenservice berechtigt, eine Lager- und Bearbeitungspauschale von 10 € pro Reifen zu berechnen.
Nach Ablauf von 3 Monaten ohne Abholung oder Rückmeldung kann der Reifenservice die Reifen weiterverkaufen oder entsorgen, wobei bereits angefallene Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
7. Nicht abgeholte eingelagerte Reifen
Werden bereits eingelagerte Kundenreifen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung abgeholt, wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 5 € pro Reifen und angefangenen Monat berechnet.
Nach 6 Monaten ohne Rückmeldung kann der Reifenservice die Reifen nach vorheriger schriftlicher Ankündigung auf Kosten des Kunden entsorgen.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des BJM Reifenservice.
9. Altteile und Entsorgung
Ersetzte Teile gehen, soweit nichts anderes vereinbart, in das Eigentum des Reifenservices über.
Die Entsorgung erfolgt fachgerecht und umweltgerecht nach gesetzlichen Vorschriften.
Für die Entsorgung kann eine gesonderte Gebühr berechnet werden, sofern dies vor Auftragserteilung vereinbart wurde.
10. Gewährleistung und Haftung
1. Allgemeines
Für alle vom BJM Reifenservice erbrachten Leistungen (Reparaturen, Verkäufe, Montage, Dienstleistungen) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 433 ff., 634 ff. BGB.
Der Werkstatt ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.
2. Gewährleistungsfristen
Privatkunden (Verbraucher):
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Bei neuen Waren beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Übergabe.
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Bei gebrauchten Waren (z. B. gebrauchte Reifen oder Felgen) kann die Gewährleistung auf 1 Jahr ab Übergabe verkürzt werden.
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Für Werkleistungen und Dienstleistungen gilt ebenfalls eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ab Abnahme.
Gewerbliche Kunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB):
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Für alle Lieferungen und Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Übergabe bzw. Abnahme.
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Die Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Haftungsbeschränkung
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Für Schäden haftet der Reifenservice nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, und dann begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
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Keine Haftung besteht für mitgebrachte Teile, Wertgegenstände oder persönliche Gegenstände in Fahrzeugen sowie für Schäden infolge von Verschleiß, unsachgemäßer Nutzung oder Nichtbeachtung von Pflege- bzw. Herstellervorgaben.
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Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Überschwemmung, Hagel, Vandalismus) sind ausgeschlossen.
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Ansprüche gegen den Reifenservice sind nicht übertragbar.
4. Haftung für eingelagerte Reifen
Die Einlagerung erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Für Beschädigungen oder Verluste durch höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.
Der Kunde ist verpflichtet, eingelagerte Ware bei Abholung auf Vollständigkeit und Zustand zu prüfen.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Auftrags verwendet und gemäß DSGVO verarbeitet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Kommunikation kann auch über elektronische Medien (E-Mail, WhatsApp) erfolgen – der Kunde erklärt sich damit einverstanden.
12. Nicht abgeholte Kundenfahrzeuge
Nach Fertigstellung der Arbeiten und Benachrichtigung des Kunden ist das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen abzuholen.
Erfolgt keine Abholung innerhalb dieser Frist, kann der Reifenservice Standgebühren in Höhe von 10 € pro Kalendertag berechnen.
Nach 14 Tagen ohne Rückmeldung ist der Reifenservice berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten und Risiko des Kunden auf ein anderes Gelände zu verbringen oder abschleppen zu lassen, sofern der Betriebsablauf beeinträchtigt wird.
Nach 6 Monaten ohne Abholung und erfolgloser schriftlicher Mahnung kann der Reifenservice das Fahrzeug verwerten oder entsorgen, um entstandene Kosten zu decken.
Für Schäden oder Verluste, die nach Ablauf der Abholfrist entstehen, haftet der Reifenservice nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13. Pfandrecht / Zurückbehaltungsrecht
Der Reifenservice hat an den in seinem Besitz befindlichen Fahrzeugen, Reifen und Teilen ein gesetzliches Pfandrecht (§ 647 BGB) für seine Forderungen aus dem Auftrag.
Wird die Rechnung nicht bezahlt, darf die Herausgabe verweigert werden, bis die Forderung beglichen ist.
14. Probefahrten / Überführungen
Im Rahmen der Auftragsdurchführung dürfen notwendige Probefahrten oder Überführungen vorgenommen werden.
Für dabei entstehende Schäden haftet der Reifenservice nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des BJM Reifenservice, soweit gesetzlich zulässig.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Regelung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.