Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BJM Reifenservice Bartosz Jan Makowski
Bachstraße 13, 32351 Stemwede
E-Mail: info@bjm-service.de
Telefon: +49 1520 2393510


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen, Reparaturen sowie Verkäufe des BJM Reifenservice gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt oder Leistungen ausdrücklich oder konkludent in Auftrag gibt.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.


3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Die Zahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung oder bei Abholung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern (B2B) wird im Falle des Zahlungsverzugs zusätzlich eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB erhoben. Diese Pauschale wird auf etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche angerechnet.

Der BJM Reifenservice ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.


4. Angebote und Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Mehrkosten bis zu 10 % des veranschlagten Betrags gelten als genehmigt, sofern keine vorherige Rücksprache erforderlich ist.


5. Termine und Terminversäumnis

Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Lieferengpässe verlängern die Fristen angemessen. Teilleistungen sind zulässig.

Kann ein vereinbarter Termin vom Kunden nicht wahrgenommen werden, ist dies spätestens 24 Stunden vorher mitzuteilen.

Bei nicht oder verspätet abgesagten Terminen kann eine Ausfallpauschale in Höhe von 25 € berechnet werden, sofern ein nachweisbarer Ausfall entstanden ist.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bei wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen kann der Reifenservice zukünftige Termine von einer Vorauszahlung abhängig machen.


6. Stornierung und Nichtabnahme bestellter Reifen

Auf Kundenwunsch bestellte Reifen gelten als Sonderanfertigungen bzw. Sonderbestellungen.

Bei Stornierung oder Nichtabnahme innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Lieferbereitschaft wird eine Lager- und Bearbeitungspauschale von 10 € pro Reifen berechnet.

Nach 3 Monaten ohne Abholung oder Rückmeldung ist der Reifenservice berechtigt, die Ware anderweitig zu verwerten oder zu entsorgen. Bereits entstandene Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.


7. Eingelagerte Reifen

Werden eingelagerte Reifen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung abgeholt, wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 5 € pro Reifen und angefangenem Monat berechnet.

Nach 6 Monaten ohne Rückmeldung kann der Reifenservice die Reifen nach vorheriger Ankündigung auf Kosten des Kunden entsorgen.


8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des BJM Reifenservice.


9. Altteile und Entsorgung

Ersetzte Teile gehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in das Eigentum des Reifenservices über.

Die Entsorgung erfolgt fach- und umweltgerecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Eine gesonderte Entsorgungsgebühr kann erhoben werden, sofern dies vor Auftragserteilung vereinbart wurde.


10. Gewährleistung und Haftung

10.1 Allgemeines

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 433 ff. und 634 ff. BGB.
Dem Reifenservice ist eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.


10.2 Gewährleistungsfristen

Für Verbraucher:

  • Neue Waren: 2 Jahre ab Übergabe

  • Gebrauchte Waren: 1 Jahr ab Übergabe (sofern zulässig)

  • Werkleistungen: 2 Jahre ab Abnahme

Für Unternehmer:

  • 1 Jahr ab Übergabe bzw. Abnahme

Die Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


10.3 Haftungsbeschränkung

Der Reifenservice haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Reifenservice nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • mitgebrachte Gegenstände im Fahrzeug

  • Verlust von Wertgegenständen

  • Schäden durch Verschleiß

  • unsachgemäße Nutzung

  • Nichtbeachtung von Herstellerangaben

Für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung, Vandalismus) wird keine Haftung übernommen.

Ansprüche gegen den Reifenservice sind nicht übertragbar.


10.4 Eingelagerte Reifen

Die Einlagerung erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

Für Schäden durch höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Abholung zu prüfen.


11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung unter Beachtung der DSGVO verarbeitet.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Die Kommunikation kann auch über elektronische Medien (z. B. E-Mail oder Messenger-Dienste) erfolgen.


12. Nicht abgeholte Fahrzeuge

Nach Fertigstellung und Benachrichtigung ist das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen abzuholen.

Danach kann eine Standgebühr von 10 € pro Kalendertag erhoben werden.

Nach 14 Tagen kann das Fahrzeug auf Kosten und Risiko des Kunden umgesetzt oder abgeschleppt werden.

Nach 6 Monaten ohne Abholung kann das Fahrzeug verwertet oder entsorgt werden, sofern eine vorherige Mahnung erfolgt ist.

Für Schäden nach Ablauf der Abholfrist wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.


13. Pfandrecht

Dem Reifenservice steht gemäß § 647 BGB ein gesetzliches Pfandrecht an den in seinem Besitz befindlichen Gegenständen zu.

Die Herausgabe kann bis zur vollständigen Zahlung verweigert werden.


14. Probefahrten

Der Reifenservice ist berechtigt, im Rahmen der Auftragserfüllung notwendige Probefahrten und Überführungen durchzuführen.

Für dabei entstehende Schäden wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.


15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des BJM Reifenservice.


16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.